Ganz normaler Wahnsinn, der für sich spricht:
Hintergrund-Information von der Homepage der "Hans Raab Stiftung Unternehmensethik und soziale Verantwortung" (www.hans-raab-stiftung.de)
Die Stiftung für Unternehmensethik und soziale Verantwortung stellt sich vor:
Stifter Hans Raab
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In vielen Fällen wird dem Unternehmen bzw. dem Unternehmer seine nach Artikel 14 GG geschützte Freiheit genommen, das Unternehmen als Gebrauch des Eigentums so zu führen, wie er es für die Führung seines Unternehmens z. B. zur Motivation für sinnvoll erachtet. Dabei steht es dem Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit ausdrücklich frei auch Aspekte zu berücksichtigen, die nicht betriebswirtschaftlich gerechtfertigt sind wie z. B. soziale Erwägungen, Aufbau für spätere Generationen etc. Diese Entscheidungsfreiheit ist der Kernbereich unternehmerischer Freiheit, der neben Artikel 12 GG insbesondere in Artikel 14 GG geschützt ist. In Artikel 14 II GG heißt es:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Das bedeutet, dass das Allgemeinwohl am Eigentum lediglich partizipiert, so z. B. am Gehalt zu gleichen Teilen (Halbteilungsgrundsatz). Sozialpflichtigkeit des Eigentums berechtigt aber gerade nicht, die Führung des Unternehmens staatlicherseits zu bestimmen. Dies geschieht jedoch zunehmend.
Aufgrund der durch Artikel 2 I GG geschützten Privatheit der Lebensverhältnisse und der Unternehmerfreiheit in Artikel 14 GG steht es jedem Unternehmer frei, solange er die Rechte Dritter nicht verletzt, so zu handeln und entsprechende Verträge abzuschließen, wie er es will. Dies führt selbstverständlich nicht dazu, dass die Verträge nichtig oder steuerlich zu sanktionieren wären, was jedoch ebenfalls immer wieder geschieht.
Sozialpflichtigkeit, die zwar aber auch nur zur gleichen Teilhabe des Allgemeinwohls am Erlangten berechtigt, ermächtigt den Staat nicht, darüber hinaus in die Führung eines Unternehmens hineinzuregieren.
Die Behinderung dieser Freiheit ist oft auch mit sozialer Verarmung verbunden. Wir nehmen die soziale Verantwortung ernst, wonach das Wohl der Allgemeinheit am Erfolg des Unternehmens teilhaben soll. Dieses Wohl ist jedoch nicht gleichzusetzen mit den Interessen der Politiker. Es geht vielmehr um das Gemeinwohl aller.
In dieser verfassungs- und europarechtlich garantierten Freiheit sieht die Stiftung auch im historischen Rückblick die Möglichkeit der Entwicklung zu einem freiheitlichen und friedlichen Europa, in dem die Eigenständigkeit gewahrt bleibt. Gerade das persönliche Engagement führt zum Gemeinwohl. Leider wird es in Deutschland immer wieder behindert. Dadurch verlieren wir zugleich die Möglichkeit unsere Verhältnisse selbst zu gestalten und damit soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. In diesem Sinne wollen wir Öffentlichkeit herstellen, beratend helfen und Kontakte für Beratung und Austausch organisieren.
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